Hoheitsbetrieb und Betrieb gewerblicher Art im Umsatz- und Koerperschaftsteuerrecht : Gleichheitsmastab und Systemgedanke im Steuerrecht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631317700
ISBN-13
9783631317709
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
May 1st, 1997
Weight
270 grams
Product Classification:
Commercial lawCitizenship & nationality law
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Fast
Der Staat wird sowohl «hoheitlich», also in Erfüllung originärer Staatsaufgaben als auch erwerbswirtschaftlich wie ein Privatunternehmen tätig. Die Begriffe «Hoheitsbetrieb» und «Betrieb gewerblicher Art» spiegeln im Steuerrecht diesen Parallelismus wieder. Die Abgrenzung beider Bereiche staatlicher Tätigkeit ist in einem Grenzbereich schwierig. Ausgehend von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit versucht der Autor aufzuzeigen, daß die Abgrenzung beider Bereiche nicht anhand formaler Kriterien erfolgen kann, sondern sich streng am Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts auszurichten hat: im Grundsatz ist der Staat deswegen immer dann einem Privatunternehmen gleichzustellen, wenn eine tatsächliche Wettbewerbssituation festgestellt werden kann. Der Begriff des Betriebs gewerblicher Art im Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuergesetz ist entsprechend auszulegen.
Der Staat wird sowohl «hoheitlich», also in Erfullung originarer Staatsaufgaben als auch erwerbswirtschaftlich wie ein Privatunternehmen tatig. Die Begriffe «Hoheitsbetrieb» und «Betrieb gewerblicher Art» spiegeln im Steuerrecht diesen Parallelismus wieder. Die Abgrenzung beider Bereiche staatlicher Tatigkeit ist in einem Grenzbereich schwierig. Ausgehend von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit versucht der Autor aufzuzeigen, da die Abgrenzung beider Bereiche nicht anhand formaler Kriterien erfolgen kann, sondern sich streng am Grundsatz der Wettbewerbsneutralitat des Steuerrechts auszurichten hat: im Grundsatz ist der Staat deswegen immer dann einem Privatunternehmen gleichzustellen, wenn eine tatsachliche Wettbewerbssituation festgestellt werden kann. Der Begriff des Betriebs gewerblicher Art im Korperschaftsteuer- und Umsatzsteuergesetz ist entsprechend auszulegen.
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