Inhalt und Bedeutung von Art. 3 Haager Minderjaehrigenschutzabkommen
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631449569
ISBN-13
9783631449561
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
May 1st, 1992
Weight
260 grams
Product Classification:
Private / Civil law: general works
Ksh 7,750.00
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Quality
Fast
Art. 3. zahlt zu den umstrittensten Vorschriften des Haager Minderjahrigenschutzabkommens. Insbesondere durch die Neuregelung des deutschen Internationalen Privatrechts von 1986 hat eine heftige Diskussion um den kollisionsrechtlichen Gehalt der Vorschrift eingesetzt.
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die vertretenen Auffassungen und kommt zu dem Ergebnis, da Art. 3 keine generelle Kollisionsnorm fur die Anknupfung des Kindschaftsstatuts ist. Der Verfasser schliet sich im Ergebnis der sogenannten Vorfragentheorie an, nicht ohne allerdings de lege ferenda eine Revision der migluckten Vorschrift zu fordern.
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die vertretenen Auffassungen und kommt zu dem Ergebnis, da Art. 3 keine generelle Kollisionsnorm fur die Anknupfung des Kindschaftsstatuts ist. Der Verfasser schliet sich im Ergebnis der sogenannten Vorfragentheorie an, nicht ohne allerdings de lege ferenda eine Revision der migluckten Vorschrift zu fordern.
Art. 3. zählt zu den umstrittensten Vorschriften des Haager Minderjährigenschutzabkommens. Insbesondere durch die Neuregelung des deutschen Internationalen Privatrechts von 1986 hat eine heftige Diskussion um den kollisionsrechtlichen Gehalt der Vorschrift eingesetzt.
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die vertretenen Auffassungen und kommt zu dem Ergebnis, daß Art. 3 keine generelle Kollisionsnorm für die Anknüpfung des Kindschaftsstatuts ist. Der Verfasser schließt sich im Ergebnis der sogenannten Vorfragentheorie an, nicht ohne allerdings de lege ferenda eine Revision der mißglückten Vorschrift zu fordern.
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die vertretenen Auffassungen und kommt zu dem Ergebnis, daß Art. 3 keine generelle Kollisionsnorm für die Anknüpfung des Kindschaftsstatuts ist. Der Verfasser schließt sich im Ergebnis der sogenannten Vorfragentheorie an, nicht ohne allerdings de lege ferenda eine Revision der mißglückten Vorschrift zu fordern.
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