Konsensprobleme im internationalen Schuldvertragsrecht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631485158
ISBN-13
9783631485156
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Feb 1st, 1995
Weight
430 grams
Product Classification:
Comparative lawInternational lawPrivate / Civil law: general works
Ksh 10,200.00
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Fast
Die Arbeit beschäftigt sich mit einer heftig umstrittenen Grundfrage des internationalen Schuldvertragsrechts. Bis zum Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes herrschte Unklarheit über den sachlichen Anwendungsbereich des Vertragsstatuts. Nunmehr wird in den Artikeln 27 Absatz 4 und 31 EGGDB klargestellt, daß das Zustandekommen sowohl der Rechtswahlvereinbarung als auch des Schuldvertrages dem Vertragsstatut untersteht. Die Arbeit behandelt die sich aus der Anwendung dieses Rechts ergebenden Probleme und versucht, die in Artikel 31 EGBGB angesprochene Abgrenzung zwischen «Zustandekommen» und «Wirksamkeit» des Vertrages vorzunehmen. Daneben wird die kontrovers diskutierte Frage untersucht, in welchen Fällen es nicht gerechtfertigt erscheint, die Zustimmung einer Partei zum Vertrag nach dem Vertragsstatut zu bestimmen (Artikel 31 Absatz 2 EGBGB). Es werden Fallgruppen für Situationen entwickelt, unter denen sich eine Partei auf das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes berufen kann.
Die Arbeit beschaftigt sich mit einer heftig umstrittenen Grundfrage des internationalen Schuldvertragsrechts. Bis zum Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes herrschte Unklarheit uber den sachlichen Anwendungsbereich des Vertragsstatuts. Nunmehr wird in den Artikeln 27 Absatz 4 und 31 EGGDB klargestellt, da das Zustandekommen sowohl der Rechtswahlvereinbarung als auch des Schuldvertrages dem Vertragsstatut untersteht. Die Arbeit behandelt die sich aus der Anwendung dieses Rechts ergebenden Probleme und versucht, die in Artikel 31 EGBGB angesprochene Abgrenzung zwischen «Zustandekommen» und «Wirksamkeit» des Vertrages vorzunehmen. Daneben wird die kontrovers diskutierte Frage untersucht, in welchen Fallen es nicht gerechtfertigt erscheint, die Zustimmung einer Partei zum Vertrag nach dem Vertragsstatut zu bestimmen (Artikel 31 Absatz 2 EGBGB). Es werden Fallgruppen fur Situationen entwickelt, unter denen sich eine Partei auf das Recht ihres gewohnlichen Aufenthaltsortes berufen kann.
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