Kritik der Ontologie des Immaterialguterrechts
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
ISBN-10
3161559606
ISBN-13
9783161559600
Publisher
Mohr Siebeck
Imprint
Mohr Siebeck
Country of Manufacture
GB
Country of Publication
GB
Publication Date
Apr 13th, 2018
Print length
232 Pages
Weight
363 grams
Product Classification:
Intellectual property law
Ksh 14,850.00
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Fast
Das "geistige Eigentum" basiert auf einer spezifischen Vorstellung von Wirklichkeit. Demnach existieren immaterielle Güter wie Werke, Erfindungen und Designs, die von ihren Verkörperungen in Büchern, Erzeugnissen usw. strikt zu unterscheiden sind. Alexander Peukert unterzieht dieses Wirklichkeitsverständnis einer rechtsrealistischen Kritik. Er erläutert zunächst, dass das herrschende Paradigma des abstrakten Immaterialguts ontologisch unplausibel ist. Denn die Existenz eines vermeintlich abstrakten Werkes, einer Erfindung usw. hängt von der Existenz mindestens einer ihrer "Verkörperungen" ab. Auch die Rechtsgeschichte spricht gegen die Annahme, dass die Wirklichkeit des IP-Rechts eine gegebene äußere Tatsache wie z.B. ein Stück Land darstellt, auf die das Recht zwangsläufig trifft. Das Reden und Denken in Kategorien abstrakter Immaterialgüter bildete sich nämlich überhaupt erst im 18. Jahrhundert heraus. Schließlich verfügt die herrschende Vorstellung über nur geringe juristische Erklärungskraft, da sie zahlreiche Besonderheiten der IP-Rechte im Vergleich zum Sacheigentum nicht verständlich machen kann. Insgesamt zeigt sich, dass das abstrakte Immaterialgut eine sprachliche Konstruktion ist, deren alleiniger Zweck darin besteht, ein Eigentumsobjekt zu fingieren. Wir reden und denken, als ob es eigentumsfähige Immaterialgüter gibt, damit die Eigentumsform zum Einsatz kommen kann. Realitätsnäher und damit regelungsadäquater ist eine handlungs- und artefaktbasierte IP-Theorie, die das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte als ausschließliche Rechte zur Herstellung und sonstigen Nutzung von Artefakten begreift, die einem "Master-Artefakt" ausreichend ähnlich sind.
In welcher Weise existieren Werke, Erfindungen und andere Schutzgegenstände des 'geistigen Eigentums'? Alexander Peukert zeigt, dass die Vorstellung von abstrakten Immaterialgütern eine sprachliche Konstruktion darstellt, die sich erst im 18. Jahrhundert herausbildete. Ihr alleiniger Zweck besteht darin, ein Eigentumsobjekt zu fingieren.
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