Leasingnehmer Und Refinanzierende Bank in Der Insolvenz Des Leasinggebers Nach Der Insolvenzordnung
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
363134676X
ISBN-13
9783631346761
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
May 1st, 1999
Print length
202 Pages
Product Classification:
FinanceBankingCivil codes / Civil lawCommercial lawHuman rights & civil liberties law
Ksh 8,100.00
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Fast
Die sich aus der Insolvenzordnung (InsO) für das Mobilien-Leasing ergebenden Konsequenzen lösten bereits weit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1999 große Unruhe aus. Die im Jahre 1994 verabschiedete Insolvenzordnung unterwarf zunächst Mobilienleasingverträge dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach 103 Abs. 1. Es wurde befürchtet, daß die Leasingforderungen daher mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen wären. Eine Vorausabtretung von Leasingforderungen wäre danach wirkungslos gewesen.
Der Gesetzgeber verabschiedete aber noch vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung eine Korrektur, die mit der Anfügung des 108 Abs. 1 Satz 2 InsO auch künftig die insolvenzfeste Refinanzierung von Leasingverträgen ermöglichen sollte.
Der Verfasser geht der Frage nach, ob diese Korrektur einerseits notwendig war und ob damit andererseits die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasinggebers tatsächlich sichergestellt ist. Er kommt zu dem Ergebnis, daß zwar die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten sichergestellt wurde, andererseits aber eine Reihe neuer Problemfelder geschaffen wurde, die zukünftig noch erhebliche Schwierigkeiten erwarten lassen.
Der Gesetzgeber verabschiedete aber noch vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung eine Korrektur, die mit der Anfügung des 108 Abs. 1 Satz 2 InsO auch künftig die insolvenzfeste Refinanzierung von Leasingverträgen ermöglichen sollte.
Der Verfasser geht der Frage nach, ob diese Korrektur einerseits notwendig war und ob damit andererseits die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasinggebers tatsächlich sichergestellt ist. Er kommt zu dem Ergebnis, daß zwar die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten sichergestellt wurde, andererseits aber eine Reihe neuer Problemfelder geschaffen wurde, die zukünftig noch erhebliche Schwierigkeiten erwarten lassen.
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