Menschenrechte und die Politik multilateraler Finanzinstitute : Eine Untersuchung unter voelkerrechtlichen Gesichtspunkten an den Beispielen der Weltbank, des Waehrungsfonds und regionaler Entwicklungsbanken
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631351844
ISBN-13
9783631351840
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Sep 1st, 1999
Weight
510 grams
Ksh 13,400.00
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Fast
Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang multilaterale Finanzinstitute wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere regionale Entwicklungsbanken rechtlich an die Menschenrechte gebunden sind. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeiten der Einflußnahme im Rahmen der Kreditvergabetätigkeit dieser Institute von Bedeutung. Die Satzungen der meisten Finanzinstitute enthalten zwar ein Verbot, sich nicht in die politischen Angelegenheiten ihrer Mitgliedstaaten einzumischen. Die Satzungsziele und die Praxis bei der Kreditvergabe zur Durchsetzung von Reformen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel durch die Forderung nach «Good Governance», zeigen jedoch, daß die Finanzinstitute nicht per se durch ihre Gründungssatzungen gehindert sind, den Menschenrechten Rechnung zu tragen. Unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten läuft die gegenwärtige Entwicklung auf eine formlose Neuauslegung der Satzungen im Wege «Späterer Praxis» hinaus.
Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang multilaterale Finanzinstitute wie die Weltbank, der Internationale Wahrungsfonds, die Europaische Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung und andere regionale Entwicklungsbanken rechtlich an die Menschenrechte gebunden sind. Diese Frage ist insbesondere fur die Moglichkeiten der Einflunahme im Rahmen der Kreditvergabetatigkeit dieser Institute von Bedeutung. Die Satzungen der meisten Finanzinstitute enthalten zwar ein Verbot, sich nicht in die politischen Angelegenheiten ihrer Mitgliedstaaten einzumischen. Die Satzungsziele und die Praxis bei der Kreditvergabe zur Durchsetzung von Reformen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel durch die Forderung nach «Good Governance», zeigen jedoch, da die Finanzinstitute nicht per se durch ihre Grundungssatzungen gehindert sind, den Menschenrechten Rechnung zu tragen. Unter volkerrechtlichen Gesichtspunkten lauft die gegenwartige Entwicklung auf eine formlose Neuauslegung der Satzungen im Wege «Spaterer Praxis» hinaus.
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