Nutzungsverguetung Fuer Die Ehewohnung in Der Trennungsphase : Vergleich Der Rechtslage VOR Und Nach Der Neufassung Des § 1361 B Bgb Zum 01.01.2002
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
3631514484
ISBN-13
9783631514481
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Oct 16th, 2003
Print length
145 Pages
Product Classification:
Human rights & civil liberties law
Ksh 7,900.00
Re-Printing
0 in stock
Delivery Location
Delivery fee: Select location
Secure
Quality
Fast
Nutzt ein Ehegatte die Ehewohnung nach der Trennung allein, so stellt sich die Frage, ob der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat und Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnung ist, eine Vergütung verlangen kann. Die Autorin untersucht systematisch und fallbezogen die Rechtslage je nachdem, ob die Wohnung einem Ehegatten gerichtlich zugewiesen wurde oder ob die Trennung freiwillig erfolgte, ferner unter welchen Voraussetzungen eine Entwidmung der Ehewohnung möglich ist, mit der Folge, dass sich Vergütungsansprüche nicht mehr nach den familienrechtlichen Sonderbestimmungen richten.
Der Vergleich der Rechtslage vor und nach der Novellierung des § 1361 b BGB zeigt, dass die Neufassung insoweit verfassungswidrig ist, als ein Ehepartner einen Anspruch auf Nutzungsvergütung gegen den nicht trennungswilligen Ehepartner auch dann hat, wenn er ohne Vorliegen der Zuweisungsvoraussetzungen die Trennung freiwillig herbeiführt.
Der Vergleich der Rechtslage vor und nach der Novellierung des § 1361 b BGB zeigt, dass die Neufassung insoweit verfassungswidrig ist, als ein Ehepartner einen Anspruch auf Nutzungsvergütung gegen den nicht trennungswilligen Ehepartner auch dann hat, wenn er ohne Vorliegen der Zuweisungsvoraussetzungen die Trennung freiwillig herbeiführt.
Get Nutzungsverguetung Fuer Die Ehewohnung in Der Trennungsphase by at the best price and quality guaranteed only at Werezi Africa's largest book ecommerce store. The book was published by Peter Lang AG and it has pages.