Quellen Zum Deutschen Richtergesetz Vom 8.9.1961 : Teil II: Materialien Zu § 116 Drig (Pensionierung Von Richtern Und Staatsanwaelten Aus Der Zeit Von 1939-1945)
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Die Edition fasst die Entwürfe zum Deutschen Richtergesetz von 1961zusammen. Einen wichtigen Teil der Edition bildet die Sonderstellung der Richter in der Beamtenschaft, die Staatsanwaltschaft, die Dienst- und Disziplinargerichtsbarkeit, die Einrichtung von Rechtsprechungsministerien und die Richtervertretungen.
Ausgelöst durch die sog. Blutrichterkampagne der DDR ab 1957 beschäftigten sich die Justizminister der Länder und der Bundesjustizminister sowie die Rechtsausschüsse des Bundesrats und Bundestags mit der Frage, wie mit Richtern und Staatsanwälten zu verfahren sei, die zwischen 1939 und 1945 an exzessiven Todesurteilen beteiligt waren. Die mehrjährige Diskussion führte nicht, wie vom Rechtsausschuss des Bundesrates vorgeschlagen, zu einer Grundgesetzänderung, sondern zu § 116 DRiG. Nach dieser Bestimmung konnte ein Richter oder Staatsanwalt, der zwischen dem 1.9.1939 und dem 9.5.1945 in der Strafrechtspflege mitgewirkt hat, auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Die Edition dokumentiert die Diskussionen der Justizminister und Parlamentsausschüsse, die zu § 116 DRiG geführt haben, sowie die weitere Entwicklung bis 1965.
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