Raumordnungsziele und Zulaessigkeit privater Vorhaben : Bindungswirkung nach der Raumordnungsklausel des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631426089
ISBN-13
9783631426081
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Feb 1st, 1990
Weight
550 grams
Product Classification:
Local government law
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Quality
Fast
Aufbauend auf der Analyse einer Vielzahl von Regionalplanen werden die Typen von Zielaussagen der Praxis, die sich auf private Vorhaben beziehen, herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt, da das Grundeigentum zunehmend in groraumige planerische Zusammenhange eingebunden wird, ohne da individuelle Rechtspositionen als solche bei einer groraumigen Planung berucksichtigt werden konnten. Gleichwohl kann eine Zielbindung fur private Vorhaben mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar sein, wenn die planerische Abwagung hinreichend konkret ist. Dies ist insbesondere bei den fur den raumplanerischen Umwelt- und Ressourcenschutz wichtigen Ausweisungen von Vorranggebieten und -standorten der Fall. Die Arbeit liefert reichlich Anschauungsmaterial dafur, wie die Planungspraxis durch die textliche Ausgestaltung der Zielaussagen Einflu auf die Umsetzungsmoglichkeiten gegenuber privaten Vorhaben nehmen kann. Es wird gezeigt, da die besondere abwehrrechtliche Schwache individueller Rechtspositionen bei einer groraumigen Planung entschadigungsrechtliche Kompensationen erforderlich macht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Abwehrgarantie der Wertgarantie vorrangig sei, ist auf die Zielbindungswirkung nicht ohne weiteres ubertragbar. Die Untersuchungen munden in eine Auslegung des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Sie orientiert sich an den konkreten Zieltypen mit Aussagen zur Zulassigkeit privater Vorhaben, und gibt so der Genehmigungspraxis klare Vorgaben fur die Rechtsanwendung.
Aufbauend auf der Analyse einer Vielzahl von Regionalplänen werden die Typen von Zielaussagen der Praxis, die sich auf private Vorhaben beziehen, herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt, daß das Grundeigentum zunehmend in großräumige planerische Zusammenhänge eingebunden wird, ohne daß individuelle Rechtspositionen als solche bei einer großräumigen Planung berücksichtigt werden könnten. Gleichwohl kann eine Zielbindung für private Vorhaben mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar sein, wenn die planerische Abwägung hinreichend konkret ist. Dies ist insbesondere bei den für den raumplanerischen Umwelt- und Ressourcenschutz wichtigen Ausweisungen von Vorranggebieten und -standorten der Fall. Die Arbeit liefert reichlich Anschauungsmaterial dafür, wie die Planungspraxis durch die textliche Ausgestaltung der Zielaussagen Einfluß auf die Umsetzungsmöglichkeiten gegenüber privaten Vorhaben nehmen kann. Es wird gezeigt, daß die besondere abwehrrechtliche Schwäche individueller Rechtspositionen bei einer großräumigen Planung entschädigungsrechtliche Kompensationen erforderlich macht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Abwehrgarantie der Wertgarantie vorrangig sei, ist auf die Zielbindungswirkung nicht ohne weiteres übertragbar. Die Untersuchungen münden in eine Auslegung des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Sie orientiert sich an den konkreten Zieltypen mit Aussagen zur Zulässigkeit privater Vorhaben, und gibt so der Genehmigungspraxis klare Vorgaben für die Rechtsanwendung.
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