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Rechtsfolgen fehlender und nachgeholter Mitwirkung von Antragsteller und Leistungsempfaenger im Sozialverwaltungsverfahren
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Rechtsfolgen fehlender und nachgeholter Mitwirkung von Antragsteller und Leistungsempfaenger im Sozialverwaltungsverfahren

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 3631439571
ISBN-13 9783631439579
Publisher Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date Mar 1st, 1992
Weight 340 grams
Ksh 8,500.00
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Fast
Mitwirkungspflichten von Antragsteller und Leistungsempfanger finden sich fur das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren sowohl im allgemeinen Teil als auch in den besonderen Teilen des SGB. Die vorliegende Arbeit untersucht diese sehr unterschiedlichen Pflichten und zeigt, da sie drei verschiedenen Kategorien zugeordnet werden konnen. Auerdem befat sie sich mit den Rechtsfolgen, die bei Verletzung dieser Pflichten eintreten konnen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem 66 SGB I, der dem Leistungstrager die Versagung/Entziehung der vom Burger begehrten Leistung moglich macht. Auch wird 67 SGB I eingehend behandelt, der die Folgen lediglich verspateter Mitwirkung regelt. Daneben wird auf die Frage nach einem Schadensersatzanspruch des Leistungstragers gegen den Burger eingegangen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben Bedeutung auch fur andere Bereiche des Verwaltungsrechts, deren Mitwirkungstatbestande vielfach ahnliche Bedeutung wie im Sozialrecht besitzen.
Mitwirkungspflichten von Antragsteller und Leistungsempfänger finden sich für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren sowohl im allgemeinen Teil als auch in den besonderen Teilen des SGB. Die vorliegende Arbeit untersucht diese sehr unterschiedlichen Pflichten und zeigt, daß sie drei verschiedenen Kategorien zugeordnet werden können. Außerdem befaßt sie sich mit den Rechtsfolgen, die bei Verletzung dieser Pflichten eintreten können. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem 66 SGB I, der dem Leistungsträger die Versagung/Entziehung der vom Bürger begehrten Leistung möglich macht. Auch wird 67 SGB I eingehend behandelt, der die Folgen lediglich verspäteter Mitwirkung regelt. Daneben wird auf die Frage nach einem Schadensersatzanspruch des Leistungsträgers gegen den Bürger eingegangen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben Bedeutung auch für andere Bereiche des Verwaltungsrechts, deren Mitwirkungstatbestände vielfach ähnliche Bedeutung wie im Sozialrecht besitzen.

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