Rechtsprobleme der Assoziierung der Mittel- und Osteuropaeischen Laender und der Voraussetzungen fuer ihren Beitritt zur Europaeischen Union : Unter besonderer Beruecksichtigung Bulgariens
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3906761487
ISBN-13
9783906761480
Publisher
Peter Lang AG, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
CH
Country of Publication
GB
Publication Date
Sep 1st, 1998
Weight
250 grams
Product Classification:
Comparative lawInternational law
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Die Vorbereitung der MOEL auf den kunftigen Beitritt in die Europaische Union ist nicht nur fur die Mittel- und Osteuropaischen Lander, sondern auch fur die EU von zentraler Bedeutung. Die MOEL sollen in die Lage versetzt werden, den Verpflichtungen, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind, nachzukommen. Dabei sollte ein flexibles Rechtsinstitut gesucht werden, das die vielfaltigen Variationen der vollen Mitgliedschaft beinhaltet und die schrittweise Heranfuhrung an die Union verwirklichen kann. Deshalb entwickelte die Europaische Union eine umfassende Heranfuhrungsstrategie in Form einer Beitrittsassoziierung sui generis. Ihre sachliche Tragweite deckt sich nicht nur mit der herkommlichen Assoziierung i.e.S. nach Art. 238 EG-Vertrag, sondern sie stutzt sich daruber hinaus auf die Strukturierten Beziehungen, die autonome Finanzhilfe im Rahmen von PHARE und die intraregionale Zusammenarbeit.
Die Vorbereitung der MOEL auf den künftigen Beitritt in die Europäische Union ist nicht nur für die Mittel- und Osteuropäischen Länder, sondern auch für die EU von zentraler Bedeutung. Die MOEL sollen in die Lage versetzt werden, den Verpflichtungen, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind, nachzukommen. Dabei sollte ein flexibles Rechtsinstitut gesucht werden, das die vielfältigen Variationen der vollen Mitgliedschaft beinhaltet und die schrittweise Heranführung an die Union verwirklichen kann. Deshalb entwickelte die Europäische Union eine umfassende Heranführungsstrategie in Form einer Beitrittsassoziierung sui generis. Ihre sachliche Tragweite deckt sich nicht nur mit der herkömmlichen Assoziierung i.e.S. nach Art. 238 EG-Vertrag, sondern sie stützt sich darüber hinaus auf die Strukturierten Beziehungen, die autonome Finanzhilfe im Rahmen von PHARE und die intraregionale Zusammenarbeit.
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