Die Richtlinie stellt einen Sondertypus der Rechtssetzungsakte des Europäischen Gemeinschaftsrechts dar, der bisher zahlreiche Probleme hervorgerufen hat. Die Eigenheit dieses Rechtsaktes liegt darin, daß er eine neuartige Verbindung zwischen einer internationalen Rechtssetzungsautorität und der Ausführungspflicht durch die Mitgliedstaaten schafft. Zur Erklärung dieser «neuartigen» Verbindung entwickelt die Arbeit eine einheitliche theoretische Konzeption. Sie behandelt die Frage der «Direktwirkung» dieses Rechtsaktes bei nicht fristgerechter oder fehlerhafter Richtlinienausführung im innerstaatlichen Bereich. Unter dieser Zentralfrage wird sowohl die Rechtsnatur der «Richtlinie» als auch die Zulässigkeit und die Tragweite der Direktwirkung von Richtlinien einheitlich gedeutet: nämlich ob sich diese Wirkung nur auf vertikale - Marktbürger/Staat - Rechtsverhältnisse beschränkt oder ob auch eine horizontale - Verhältnis Marktbürger untereinander- Wirkung vertretbar ist. Dafür wird ein differenziertes Lösungsmodell entwickelt.
Ein Ausblick auf die Rechtslage in Griechenland beschließt die Arbeit. Hier wird die Einstellung der griechischen Judikatur und Literatur zum Gemeinschaftsrecht schwerpunktmäßig dargelegt und die Richtlinienumsetzung kritisch beleuchtet.
Die Richtlinie stellt einen Sondertypus der Rechtssetzungsakte des Europaischen Gemeinschaftsrechts dar, der bisher zahlreiche Probleme hervorgerufen hat. Die Eigenheit dieses Rechtsaktes liegt darin, da er eine neuartige Verbindung zwischen einer internationalen Rechtssetzungsautoritat und der Ausfuhrungspflicht durch die Mitgliedstaaten schafft. Zur Erklarung dieser «neuartigen» Verbindung entwickelt die Arbeit eine einheitliche theoretische Konzeption. Sie behandelt die Frage der «Direktwirkung» dieses Rechtsaktes bei nicht fristgerechter oder fehlerhafter Richtlinienausfuhrung im innerstaatlichen Bereich. Unter dieser Zentralfrage wird sowohl die Rechtsnatur der «Richtlinie» als auch die Zulassigkeit und die Tragweite der Direktwirkung von Richtlinien einheitlich gedeutet: namlich ob sich diese Wirkung nur auf vertikale - Marktburger/Staat - Rechtsverhaltnisse beschrankt oder ob auch eine horizontale - Verhaltnis Marktburger untereinander- Wirkung vertretbar ist. Dafur wird ein differenziertes Losungsmodell entwickelt.
Ein Ausblick auf die Rechtslage in Griechenland beschliet die Arbeit. Hier wird die Einstellung der griechischen Judikatur und Literatur zum Gemeinschaftsrecht schwerpunktmaig dargelegt und die Richtlinienumsetzung kritisch beleuchtet.
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