Rueckkehr zum «klassischen Strafrecht» und die Einfuehrung einer Beweislastumkehr : Eine Untersuchung zur Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts am Beispiel des Subventionsbetrugs gem. 264, 263 StGB
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631338090
ISBN-13
9783631338094
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Nov 1st, 1998
Weight
500 grams
Ksh 13,400.00
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Secure
Quality
Fast
Wohin soll das Strafrecht sich künftig entwickeln? Hin zu einem immer abstraktere Rechtsgüter formulierenden und Vorfeldschutz betreibenden Risikostrafrecht oder zurück zum klassischen Strafrecht, das individuellen Rechtsgüterschutz vorwiegend durch einfache Erfolgsdelikte betreibt? Dieser schon länger gärende Richtungsstreit um funktionalistisches oder rechtsstaatlich-liberales Strafrecht, der sich 1995 auf der Strafrechtslehrertagung in Basel zuspitzte, wird am Tatbestand des Subventionsbetruges besonders deutlich. Das einstige Paradebeispiel für die Hoffnungen auf eine wirksame Bekämpfung der wachsenden Wirtschaftskriminalität entpuppt sich als eine in ihrer Merkmalsarmut gegenüber 263 StGB einerseits überreagierende, zum anderen die Quellen der Beweisnot nicht stopfenden Norm, die gegenüber der zu vermutenden Realität der Subventionserschleichungen weitgehend versagt. Die Möglichkeit einer Beweislastumkehr, die den Geboten der Fairneß und Waffengleichheit im Strafverfahren dient, stellt einen «dritten Weg» in Aussicht.
Wohin soll das Strafrecht sich kunftig entwickeln? Hin zu einem immer abstraktere Rechtsguter formulierenden und Vorfeldschutz betreibenden Risikostrafrecht oder zuruck zum klassischen Strafrecht, das individuellen Rechtsguterschutz vorwiegend durch einfache Erfolgsdelikte betreibt? Dieser schon langer garende Richtungsstreit um funktionalistisches oder rechtsstaatlich-liberales Strafrecht, der sich 1995 auf der Strafrechtslehrertagung in Basel zuspitzte, wird am Tatbestand des Subventionsbetruges besonders deutlich. Das einstige Paradebeispiel fur die Hoffnungen auf eine wirksame Bekampfung der wachsenden Wirtschaftskriminalitat entpuppt sich als eine in ihrer Merkmalsarmut gegenuber 263 StGB einerseits uberreagierende, zum anderen die Quellen der Beweisnot nicht stopfenden Norm, die gegenuber der zu vermutenden Realitat der Subventionserschleichungen weitgehend versagt. Die Moglichkeit einer Beweislastumkehr, die den Geboten der Fairne und Waffengleichheit im Strafverfahren dient, stellt einen «dritten Weg» in Aussicht.
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