Schadensersatzhaftung boersennotierter Aktiengesellschaften fuer fehlerhafte Kapitalmarktinformation : "de lege lata" und "de lege ferenda"
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Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
3631515928
ISBN-13
9783631515921
Edition
New
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Sep 4th, 2003
Print length
364 Pages
Weight
480 grams
Product Classification:
Company, commercial & competition lawHuman rights & civil liberties lawFinancial law
Ksh 14,000.00
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Quality
Fast
Die Frage der Schadensersatzhaftung börsennotierter Aktiengesellschaften und ihrer Organmitglieder für fehlerhafte Kapitalmarktinformation hat Fachwelt und Öffentlichkeit in der Vergangenheit gleichermaßen bewegt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen spektakuläre Fälle fehlerhafter Unternehmensmeldungen. Die dagegen erhobenen Schadensersatzklagen einzelner Kapitalanleger blieben bis auf wenige Ausnahmen erfolglos. Mit den §§ 37 b, c WpHG hat der Gesetzgeber erstmals Normen geschaffen, die eine Schadensersatzhaftung der Emittenten für unterlassene oder unrichtige Ad hoc-Mitteilungen vorsehen. Ausgehend von diesen Vorschriften untersucht der Autor, ob die kapitalmarktrechtliche Sekundärmarkthaftung de lege lata ausreichend ist, Anleger- und Funktionenschutz dauerhaft zu gewährleisten.
Die Frage der Schadensersatzhaftung börsennotierter Aktiengesellschaften und ihrer Organmitglieder für fehlerhafte Kapitalmarktinformation hat Fachwelt und Öffentlichkeit in der Vergangenheit gleichermaßen bewegt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen spektakuläre Fälle fehlerhafter Unternehmensmeldungen. Die dagegen erhobenen Schadensersatzklagen einzelner Kapitalanleger blieben bis auf wenige Ausnahmen erfolglos. Mit den §§ 37 b, c WpHG hat der Gesetzgeber erstmals Normen geschaffen, die eine Schadensersatzhaftung der Emittenten für unterlassene oder unrichtige Ad hoc-Mitteilungen vorsehen. Ausgehend von diesen Vorschriften untersucht der Autor, ob die kapitalmarktrechtliche Sekundärmarkthaftung de lege lata ausreichend ist, Anleger- und Funktionenschutz dauerhaft zu gewährleisten.
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