Selbstbelastungspflichten bei Mitarbeiterbefragungen : Eine Untersuchung unter Beruecksichtigung betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlicher Aspekte
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Unternehmensmitarbeiter sind grundsätzlich verpflichtet, bei Interviews während internen Untersuchungen eigene Straftaten offenzulegen. Fraglich ist, ob Strafverfolgungsbehörden diese selbstbelastenden Angaben ebenfalls verwerten dürfen. Klärungsbedürftig sind zudem die betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Befragungen.
In Unternehmen gilt es als best practice beim Verdacht von Compliance-Verstößen die Sachverhalte von spezialisierten Anwaltskanzleien aufklären zu lassen. Die wichtigste Erkenntnisquelle bei diesen Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. Unternehmensmitarbeiter müssen grundsätzlich bei Interviews Rede und Antwort stehen, auch zu eigenen Straftaten. Gelangen Interviewprotokolle oder Ermittlungsberichte in die Hände der Strafverfolger, drohen ihnen strafrechtliche Sanktionen. Zumal bei staatlichen Ermittlungen Schweige- und Aussageverweigerungsrechte bestehen, stellt sich die Frage, ob solche selbstbelastenden Angaben strafrechtlich verwertet werden dürfen. Klärungsbedürftig sind zudem die betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Befragungen.
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