Staatliche Regulierung des konkurrentennuetzigen Netzzugangs im Bereich der Telekommunikation : Ein Beitrag Zu Verfassungs- Und Verwaltungsrechtlichen Grundlagen Und Grenzen Staatlicher Wettbewerbsfoerderung in Der Bundesrepublik Deutschland Und in Taiwan
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Europaeische Hochschulschriften Recht
ISBN-10
3631387164
ISBN-13
9783631387160
Publisher
Peter Lang AG
Imprint
Peter Lang AG
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Oct 19th, 2001
Print length
294 Pages
Product Classification:
GermanyAsiaLocal government law
Ksh 12,800.00
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Fast
Die Arbeit widmet sich dem Privatisierungsfolgenrecht. Die Rechtsfigur des konkurrentennützigen Netzzugangs nach § 35 dt. TKG bzw. § 26a tw. TKG ist eines der wichtigsten Regulierungsmittel zur Herstellung und Förderung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den gerade liberalisierten deutschen und taiwanesischen Telekommunikatonsmärkten.
Der Autor untersucht neben dem telekommunikationsrechtlichen Regulierungskonzept des konkurrentennützigen Netzzugangs die Legitimation und Grenzen wettbewerbsfördernden Staatshandelns. Die Wettbewerbsförderung stellt zwar einen verfassungslegitimen Gemeinwohlbelang dar, aber die rechtsstaatliche regulierende Verwaltung ist an die Grundrechte gebunden. Das öffentliche Interesse an der Wettbewerbsförderung und der Grundrechtsschutz des in Anspruch genommenen Netzbetreibers werden unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abgewogen. Die sektorspezifische Netzzugangsregulierung kann nur so lange verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden, wie die Wettbewerber faktisch auf die Nutzung des Netzeigentums des verpflichteten Betreibers angewiesen sind.
Der Autor untersucht neben dem telekommunikationsrechtlichen Regulierungskonzept des konkurrentennützigen Netzzugangs die Legitimation und Grenzen wettbewerbsfördernden Staatshandelns. Die Wettbewerbsförderung stellt zwar einen verfassungslegitimen Gemeinwohlbelang dar, aber die rechtsstaatliche regulierende Verwaltung ist an die Grundrechte gebunden. Das öffentliche Interesse an der Wettbewerbsförderung und der Grundrechtsschutz des in Anspruch genommenen Netzbetreibers werden unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abgewogen. Die sektorspezifische Netzzugangsregulierung kann nur so lange verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden, wie die Wettbewerber faktisch auf die Nutzung des Netzeigentums des verpflichteten Betreibers angewiesen sind.
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