Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung : Zugleich eine Studie zur Umgehungsbekaempfung im Strafrecht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631432844
ISBN-13
9783631432846
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 1st, 1990
Weight
620 grams
Product Classification:
Commercial lawCitizenship & nationality lawCriminal law & procedure
Ksh 12,650.00
Re-Printing
0 in stock
Delivery Location
Delivery fee: Select location
Secure
Quality
Fast
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich aus Anlaß der «Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung» ( 370 i.V.m. 42 AO) mit Grundfragen des Strafrechts, Steuerrechts und auch des Verfassungsrechts. Sie hat insbesondere zum Gegenstand: die «Grundfragen der strafrechtlichen Möglichkeiten einer Umgehungsbekämpfung»; die «historische Entwicklung der steuerrechtlichen Umgehungsbekämpfung in RAO und AO 1977»; die «Bedeutung des strafrechtlichen und steuerrechtlichen Gesetzesvorbehalts als Verfassungsschranken der Bekämpfung von Gesetzesumgehungen» (Erster Hauptteil) sowie die «Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung» (Zweiter Hauptteil).
Die Studie belegt, daß auch dann, wenn, um das Vorliegen einer Steuerumgehung zu verschleiern, die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des Blankettstraftatbestandes des 370 AO erfüllt werden, an 42 AO keine strafrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden können. Dem steht Art. 103 Abs. 2 GG mit seinem Analogieverbot und Bestimmtheitsgebot entgegen.
Gegenüber dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung stellt Art. 103 Abs. 2 GG strengere Anforderungen, denen 42 AO für das Strafrecht nicht genügt.
Die Studie belegt, daß auch dann, wenn, um das Vorliegen einer Steuerumgehung zu verschleiern, die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des Blankettstraftatbestandes des 370 AO erfüllt werden, an 42 AO keine strafrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden können. Dem steht Art. 103 Abs. 2 GG mit seinem Analogieverbot und Bestimmtheitsgebot entgegen.
Gegenüber dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung stellt Art. 103 Abs. 2 GG strengere Anforderungen, denen 42 AO für das Strafrecht nicht genügt.
Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich aus Anla der «Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung» ( 370 i.V.m. 42 AO) mit Grundfragen des Strafrechts, Steuerrechts und auch des Verfassungsrechts. Sie hat insbesondere zum Gegenstand: die «Grundfragen der strafrechtlichen Moglichkeiten einer Umgehungsbekampfung»; die «historische Entwicklung der steuerrechtlichen Umgehungsbekampfung in RAO und AO 1977»; die «Bedeutung des strafrechtlichen und steuerrechtlichen Gesetzesvorbehalts als Verfassungsschranken der Bekampfung von Gesetzesumgehungen» (Erster Hauptteil) sowie die «Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung» (Zweiter Hauptteil).
Die Studie belegt, da auch dann, wenn, um das Vorliegen einer Steuerumgehung zu verschleiern, die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des Blankettstraftatbestandes des 370 AO erfullt werden, an 42 AO keine strafrechtlichen Konsequenzen geknupft werden konnen. Dem steht Art. 103 Abs. 2 GG mit seinem Analogieverbot und Bestimmtheitsgebot entgegen.
Gegenuber dem Grundsatz der Tatbestandsmaigkeit der Besteuerung stellt Art. 103 Abs. 2 GG strengere Anforderungen, denen 42 AO fur das Strafrecht nicht genugt.
Die Studie belegt, da auch dann, wenn, um das Vorliegen einer Steuerumgehung zu verschleiern, die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des Blankettstraftatbestandes des 370 AO erfullt werden, an 42 AO keine strafrechtlichen Konsequenzen geknupft werden konnen. Dem steht Art. 103 Abs. 2 GG mit seinem Analogieverbot und Bestimmtheitsgebot entgegen.
Gegenuber dem Grundsatz der Tatbestandsmaigkeit der Besteuerung stellt Art. 103 Abs. 2 GG strengere Anforderungen, denen 42 AO fur das Strafrecht nicht genugt.
Get Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung by at the best price and quality guaranteed only at Werezi Africa's largest book ecommerce store. The book was published by Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften and it has pages.