Stichprobeninventuren : Ein Beitrag zur Anwendung der Stichprobeninventur in der Praxis und zur Auslegung des 241 Abs. 1 HGB
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3820488480
ISBN-13
9783820488487
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1987
Weight
420 grams
Product Classification:
Economic theory & philosophyAccounting: study & revision guidesCommercial law
Ksh 9,250.00
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Fast
Kontroverse Auffassungen über die recht- und zweckmässige Konzeption des Verfahrens kennzeichnen den aktuellen Stand der Diskussion um die Anwendung der Stichprobeninventur.
Die an der Diskussion Beteiligten stehen sich unversöhnlich in zwei Lagern gegenüber. Nun ist allein die Tatsache, dass sich zwei einander gegenüberstehende Lager gebildet haben, für die Unternehmenspraxis noch nicht von Bedeutung. Von praktischer Bedeutung ist jedoch, dass die eine Seite den Alleingültigkeitsanspruch für die von ihr propagierte Konzeption erhebt und damit die Freiheit der Methodenwahl in den Unternehmen einzuschränken versucht.
Die Konsequenzen einer derartigen Einschränkung der Methodenwahl sind für die Praxis äusserst weitreichend:
1. Der Einsatz von Stichprobenverfahren wird für jene Bereiche, in denen keine artikelgenaue Bestandsfortschreibung vorliegt, als «nicht zulässig» und «gesetzeswidrig» erklärt.
2. Die Bewertung führt vielfach zu verzerrten Bilanzwerten.
3. Der Anwender sieht sich vor Ort mit bedeutenden organisatorischen Problemen konfrontiert.
4. Aus methodischer Sicht sind die dem propagierten Verfahren zugrundeliegenden Schlussfolgerungen häufig unhaltbar.
Die an der Diskussion Beteiligten stehen sich unversöhnlich in zwei Lagern gegenüber. Nun ist allein die Tatsache, dass sich zwei einander gegenüberstehende Lager gebildet haben, für die Unternehmenspraxis noch nicht von Bedeutung. Von praktischer Bedeutung ist jedoch, dass die eine Seite den Alleingültigkeitsanspruch für die von ihr propagierte Konzeption erhebt und damit die Freiheit der Methodenwahl in den Unternehmen einzuschränken versucht.
Die Konsequenzen einer derartigen Einschränkung der Methodenwahl sind für die Praxis äusserst weitreichend:
1. Der Einsatz von Stichprobenverfahren wird für jene Bereiche, in denen keine artikelgenaue Bestandsfortschreibung vorliegt, als «nicht zulässig» und «gesetzeswidrig» erklärt.
2. Die Bewertung führt vielfach zu verzerrten Bilanzwerten.
3. Der Anwender sieht sich vor Ort mit bedeutenden organisatorischen Problemen konfrontiert.
4. Aus methodischer Sicht sind die dem propagierten Verfahren zugrundeliegenden Schlussfolgerungen häufig unhaltbar.
Kontroverse Auffassungen uber die recht- und zweckmassige Konzeption des Verfahrens kennzeichnen den aktuellen Stand der Diskussion um die Anwendung der Stichprobeninventur.
Die an der Diskussion Beteiligten stehen sich unversohnlich in zwei Lagern gegenuber. Nun ist allein die Tatsache, dass sich zwei einander gegenuberstehende Lager gebildet haben, fur die Unternehmenspraxis noch nicht von Bedeutung. Von praktischer Bedeutung ist jedoch, dass die eine Seite den Alleingultigkeitsanspruch fur die von ihr propagierte Konzeption erhebt und damit die Freiheit der Methodenwahl in den Unternehmen einzuschranken versucht.
Die Konsequenzen einer derartigen Einschrankung der Methodenwahl sind fur die Praxis ausserst weitreichend:
1. Der Einsatz von Stichprobenverfahren wird fur jene Bereiche, in denen keine artikelgenaue Bestandsfortschreibung vorliegt, als «nicht zulassig» und «gesetzeswidrig» erklart.
2. Die Bewertung fuhrt vielfach zu verzerrten Bilanzwerten.
3. Der Anwender sieht sich vor Ort mit bedeutenden organisatorischen Problemen konfrontiert.
4. Aus methodischer Sicht sind die dem propagierten Verfahren zugrundeliegenden Schlussfolgerungen haufig unhaltbar.
Die an der Diskussion Beteiligten stehen sich unversohnlich in zwei Lagern gegenuber. Nun ist allein die Tatsache, dass sich zwei einander gegenuberstehende Lager gebildet haben, fur die Unternehmenspraxis noch nicht von Bedeutung. Von praktischer Bedeutung ist jedoch, dass die eine Seite den Alleingultigkeitsanspruch fur die von ihr propagierte Konzeption erhebt und damit die Freiheit der Methodenwahl in den Unternehmen einzuschranken versucht.
Die Konsequenzen einer derartigen Einschrankung der Methodenwahl sind fur die Praxis ausserst weitreichend:
1. Der Einsatz von Stichprobenverfahren wird fur jene Bereiche, in denen keine artikelgenaue Bestandsfortschreibung vorliegt, als «nicht zulassig» und «gesetzeswidrig» erklart.
2. Die Bewertung fuhrt vielfach zu verzerrten Bilanzwerten.
3. Der Anwender sieht sich vor Ort mit bedeutenden organisatorischen Problemen konfrontiert.
4. Aus methodischer Sicht sind die dem propagierten Verfahren zugrundeliegenden Schlussfolgerungen haufig unhaltbar.
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