Umzug von Kapitalgesellschaften unter der Sitztheorie : Zur europarechtskonformen Fortentwicklung des internationalen Gesellschaftsrechts
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631339747
ISBN-13
9783631339749
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Feb 1st, 1999
Weight
320 grams
Product Classification:
Comparative lawCommercial law
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Die Arbeit zeigt auf, wie die grenzuberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften unter Fortgeltung der Sitztheorie zugelassen werden kann. Zunachst wird rechtsvergleichend die Regelung des Gesellschaftsumzugs in mehreren Staaten der EG dargestellt. Anschlieend wird aufgezeigt, da aus den Artt. 52, 58 EGV ein Recht der Gesellschaften auf diesen Umzug fliet. Daraus folgt zwingend, da die deutsche Regelung der Sitzverlegung weiterentwickelt werden mu. In welche Richtung diese Entwicklung zu gehen hat, wird im zentralen Kapitel der Arbeit behandelt. Dabei wird deutlich, da es einer Verwirklichung des Richtlinienvorentwurfs uber die Sitzverlegung nicht bedarf. Wegen Art. 3b EGV ist einer Fortentwicklung der nationalen Rechte der Vorzug zu geben. Abschlieend wird die Verpflichtung der deutschen Gerichte herausgearbeitet, die Sitzverlegung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zuzulassen.
Die Arbeit zeigt auf, wie die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften unter Fortgeltung der Sitztheorie zugelassen werden kann. Zunächst wird rechtsvergleichend die Regelung des Gesellschaftsumzugs in mehreren Staaten der EG dargestellt. Anschließend wird aufgezeigt, daß aus den Artt. 52, 58 EGV ein Recht der Gesellschaften auf diesen Umzug fließt. Daraus folgt zwingend, daß die deutsche Regelung der Sitzverlegung weiterentwickelt werden muß. In welche Richtung diese Entwicklung zu gehen hat, wird im zentralen Kapitel der Arbeit behandelt. Dabei wird deutlich, daß es einer Verwirklichung des Richtlinienvorentwurfs über die Sitzverlegung nicht bedarf. Wegen Art. 3b EGV ist einer Fortentwicklung der nationalen Rechte der Vorzug zu geben. Abschließend wird die Verpflichtung der deutschen Gerichte herausgearbeitet, die Sitzverlegung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zuzulassen.
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