Verfassungsbewegungen in Amerika und Europa
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3820485791
ISBN-13
9783820485790
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 31st, 1985
Weight
350 grams
Product Classification:
Modern history to 20th century: c 1700 to c 1900Political structure & processesComparative law
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Fast
Verfassungsbewegungen umfassen den ideenhaften Wandel von politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in Staaten, die sich in einem wechselvollen Zustande von tiefgreifenden Umwälzungen, wie Revolutionen, Unabhängigkeitserklärungen, Restaurationen usw., mit allen ihren Einwirkungen auf das staatliche Grundgesetz befinden. In der Neuzeit bieten sich als Beobachtungszeitraum die Jahre von 1775 bis etwa 1830 an, in denen im Zeitalter der Unabhängigkeits- erklärungen und Revolutionen Verfassungen zuerst in Nord- und Lateinamerika sowie Frankreich errichtet werden. Es entsteht die Vorstellung von Revolutionsverfassungen, die sich von einem zum anderen Regime ablösen (Ancien régime). Diese Bewegung setzt sich unter dem Aspekt der Restauration und der oktroyierten Konstitution fort. Sie greift von Frankreich auf andere Länder über, die damals zum Teil noch unter dem Einfluss des französischen Revolutionsver- fassungsrechts standen (wie die Schweiz, Niederlande, Belgien und Italien). Im Hintergrund steht die Verfassungsbewegung, die vom Imperialismus ausging.
Auf der letzten Stufe werden das heilige, römische Reich deutscher Nation und das Österreichische Kaiserreich zuerst auf der Basis der «Legitimität» dynastischer Herrschaft, später des National- und Nationalitätenstaates einer verfassungsrechtlichen Betrachtung unterzogen. Mit dem Ende des Reiches (1806) endet die eine Verfassungsbe- wegung, die andere beginnt (1815) mit dem «Deutschen Bund» und den problematischen Länderverfassungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das parlamentarische System kündigt sich erst in Vorzeichen an.
Besonders behandelt werden die Verfassungsentwürfe und Verfassungsserien sowie namentlich die Bundespläne.
Auf der letzten Stufe werden das heilige, römische Reich deutscher Nation und das Österreichische Kaiserreich zuerst auf der Basis der «Legitimität» dynastischer Herrschaft, später des National- und Nationalitätenstaates einer verfassungsrechtlichen Betrachtung unterzogen. Mit dem Ende des Reiches (1806) endet die eine Verfassungsbe- wegung, die andere beginnt (1815) mit dem «Deutschen Bund» und den problematischen Länderverfassungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das parlamentarische System kündigt sich erst in Vorzeichen an.
Besonders behandelt werden die Verfassungsentwürfe und Verfassungsserien sowie namentlich die Bundespläne.
Verfassungsbewegungen umfassen den ideenhaften Wandel von politischen und gesellschaftlichen Verhaltnissen in Staaten, die sich in einem wechselvollen Zustande von tiefgreifenden Umwalzungen, wie Revolutionen, Unabhangigkeitserklarungen, Restaurationen usw., mit allen ihren Einwirkungen auf das staatliche Grundgesetz befinden. In der Neuzeit bieten sich als Beobachtungszeitraum die Jahre von 1775 bis etwa 1830 an, in denen im Zeitalter der Unabhangigkeits- erklarungen und Revolutionen Verfassungen zuerst in Nord- und Lateinamerika sowie Frankreich errichtet werden. Es entsteht die Vorstellung von Revolutionsverfassungen, die sich von einem zum anderen Regime ablosen (Ancien regime). Diese Bewegung setzt sich unter dem Aspekt der Restauration und der oktroyierten Konstitution fort. Sie greift von Frankreich auf andere Lander uber, die damals zum Teil noch unter dem Einfluss des franzosischen Revolutionsver- fassungsrechts standen (wie die Schweiz, Niederlande, Belgien und Italien). Im Hintergrund steht die Verfassungsbewegung, die vom Imperialismus ausging.
Auf der letzten Stufe werden das heilige, romische Reich deutscher Nation und das Osterreichische Kaiserreich zuerst auf der Basis der «Legitimitat» dynastischer Herrschaft, spater des National- und Nationalitatenstaates einer verfassungsrechtlichen Betrachtung unterzogen. Mit dem Ende des Reiches (1806) endet die eine Verfassungsbe- wegung, die andere beginnt (1815) mit dem «Deutschen Bund» und den problematischen Landerverfassungen in der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts. Das parlamentarische System kundigt sich erst in Vorzeichen an.
Besonders behandelt werden die Verfassungsentwurfe und Verfassungsserien sowie namentlich die Bundesplane.
Auf der letzten Stufe werden das heilige, romische Reich deutscher Nation und das Osterreichische Kaiserreich zuerst auf der Basis der «Legitimitat» dynastischer Herrschaft, spater des National- und Nationalitatenstaates einer verfassungsrechtlichen Betrachtung unterzogen. Mit dem Ende des Reiches (1806) endet die eine Verfassungsbe- wegung, die andere beginnt (1815) mit dem «Deutschen Bund» und den problematischen Landerverfassungen in der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts. Das parlamentarische System kundigt sich erst in Vorzeichen an.
Besonders behandelt werden die Verfassungsentwurfe und Verfassungsserien sowie namentlich die Bundesplane.
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