Versaeumung der Dreiwochenfrist des 4 KSchG - Nachtraegliche Zulassung der Kuendigungsschutzklage trotz Anwaltsverschuldens?
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631341156
ISBN-13
9783631341155
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jan 1st, 1999
Weight
210 grams
Product Classification:
Private / Civil law: general worksEmployment & labour law
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Fast
Wird im Rahmen eines Arbeitsverhaltnisses, das in den Anwendungsbereich des Kundigungsschutzgesetzes fallt, die Rechtsunwirksamkeit einer sozial ungerechtfertigten Kundigung vom Arbeitnehmer nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt die Kundigung, falls sie nicht aus einem anderen Grund rechtsunwirksam ist, als von Anfang an rechtswirksam ( 7, 13 Abs. 1, S. 2 KSchG). Nach 5 Abs. 1 KSchG ist eine verspatete Kundigungsschutzklage auf Antrag nachtraglich zuzulassen, wenn den Arbeitnehmer an der Versaumung der Dreiwochenfrist keinerlei Verschulden trifft. Seit Inkrafttreten des Kundigungsschutzgesetzes 1951 ist hochst umstritten, ob eine nachtragliche Zulassung der Kundigungsschutzklage trotz schuldhafter Versaumung der Frist des 4 S. 1 KSchG durch den Anwalt des Arbeitnehmers moglich ist. Die aufgrund der Haufigkeit von Anwaltsvertretungen im Kundigungsschutzproze bedeutsame Frage, ob dem Arbeitnehmer die schuldhafte Fristversaumung durch seinen Anwalt zurechenbar ist, wird von den Landesarbeitsgerichten in der Bundesrepublik unterschiedlich beantwortet. Die jungsten Entscheidungen des LAG Hamm aus den Jahren 1995 und 1996, die die Diskussion mit neuen Begrundungsansatzen belebt haben, hat der Autor zum Anla genommen, die Streitfrage im Rahmen einer bisher fehlenden zusammenfassenden Darstellung einer Losung zuzufuhren.
Wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, das in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Rechtsunwirksamkeit einer sozial ungerechtfertigten Kündigung vom Arbeitnehmer nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt die Kündigung, falls sie nicht aus einem anderen Grund rechtsunwirksam ist, als von Anfang an rechtswirksam ( 7, 13 Abs. 1, S. 2 KSchG). Nach 5 Abs. 1 KSchG ist eine verspätete Kündigungsschutzklage auf Antrag nachträglich zuzulassen, wenn den Arbeitnehmer an der Versäumung der Dreiwochenfrist keinerlei Verschulden trifft. Seit Inkrafttreten des Kündigungsschutzgesetzes 1951 ist höchst umstritten, ob eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage trotz schuldhafter Versäumung der Frist des 4 S. 1 KSchG durch den Anwalt des Arbeitnehmers möglich ist. Die aufgrund der Häufigkeit von Anwaltsvertretungen im Kündigungsschutzprozeß bedeutsame Frage, ob dem Arbeitnehmer die schuldhafte Fristversäumung durch seinen Anwalt zurechenbar ist, wird von den Landesarbeitsgerichten in der Bundesrepublik unterschiedlich beantwortet. Die jüngsten Entscheidungen des LAG Hamm aus den Jahren 1995 und 1996, die die Diskussion mit neuen Begründungsansätzen belebt haben, hat der Autor zum Anlaß genommen, die Streitfrage im Rahmen einer bisher fehlenden zusammenfassenden Darstellung einer Lösung zuzuführen.
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