Die Allfinanzkonzeption wird von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft lebhaft diskutiert. Die Rechtswissenschaft versteht darunter die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Aufsichtsrechten unterliegenden Anbietern des Finanzmarkts. Versicherungsunternehmen haben bei einer Umsetzung der Allfinanzkonzeption 7 Abs. 2 S. 1 VAG zu beachten. Die Arbeit untersucht, wie der in dieser Norm verwendete unbestimmte Rechtsbegriff des «unmittelbaren Zusammenhangs» auszulegen ist. Dabei wird auch der Einfluß der 3. Europäischen Versicherungsrichtlinien auf das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht näher beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erörterung der Zulässigkeit der Konzern- und Holdingbildung unter Beteiligung von Versicherungsunternehmen zur Umsetzung der Allfinanzkonzeption.
Die Allfinanzkonzeption wird von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft lebhaft diskutiert. Die Rechtswissenschaft versteht darunter die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Aufsichtsrechten unterliegenden Anbietern des Finanzmarkts. Versicherungsunternehmen haben bei einer Umsetzung der Allfinanzkonzeption 7 Abs. 2 S. 1 VAG zu beachten. Die Arbeit untersucht, wie der in dieser Norm verwendete unbestimmte Rechtsbegriff des «unmittelbaren Zusammenhangs» auszulegen ist. Dabei wird auch der Einflu der 3. Europaischen Versicherungsrichtlinien auf das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht naher beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erorterung der Zulassigkeit der Konzern- und Holdingbildung unter Beteiligung von Versicherungsunternehmen zur Umsetzung der Allfinanzkonzeption.
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