Vertretungsmacht und Vertretungsbefugnis im Recht der BGB-Vollmacht und der Prokura : Die Bedeutung der Vertretungsbefugnis fuer die Bestimmung der Vertretungsmacht
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631427174
ISBN-13
9783631427170
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jul 1st, 1990
Weight
460 grams
Product Classification:
Jurisprudence & general issuesPrivate / Civil law: general worksCommercial law
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Die Untersuchung zeigt, da fur den Eintritt der Vertretungswirkungen die Vertretungsmacht und nicht die Vertretungsbefugnis mageblich ist. Bei der Bestimmung der Vertretungsmacht ist im Wege der Auslegung zu berucksichtigen, da BGB-Vollmacht und Prokura Formen gewillkurter Vertretungsmacht sind. Demgema schrankt die erkennbare Pflichtenbindung die Vertretungsmacht ein. Zudem fuhrt die Erloschensvorschrift dazu, da sich die Vertretungsmacht grundsatzlich der Vertretungsbefugnis anpat und nur zugunsten schutzwurdiger Dritter fortbesteht. Bei der Prokura ist jedoch durch einige Sonderregeln ein erhohter Verkehrsschutz gegeben. Die so bestimmte Vertretungsmacht bedarf keiner Korrektur mittels einer der Lehren vom sogenannten Mibrauch der Vertretungsmacht.
Die Untersuchung zeigt, daß für den Eintritt der Vertretungswirkungen die Vertretungsmacht und nicht die Vertretungsbefugnis maßgeblich ist. Bei der Bestimmung der Vertretungsmacht ist im Wege der Auslegung zu berücksichtigen, daß BGB-Vollmacht und Prokura Formen gewillkürter Vertretungsmacht sind. Demgemäß schränkt die erkennbare Pflichtenbindung die Vertretungsmacht ein. Zudem führt die Erlöschensvorschrift dazu, daß sich die Vertretungsmacht grundsätzlich der Vertretungsbefugnis anpaßt und nur zugunsten schutzwürdiger Dritter fortbesteht. Bei der Prokura ist jedoch durch einige Sonderregeln ein erhöhter Verkehrsschutz gegeben. Die so bestimmte Vertretungsmacht bedarf keiner Korrektur mittels einer der Lehren vom sogenannten Mißbrauch der Vertretungsmacht.
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