Von der vis maior zur hoeheren Gewalt : Geschichte und Dogmatik eines haftungsentlastenden Begriffs
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631420420
ISBN-13
9783631420423
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jul 1st, 1989
Weight
320 grams
Product Classification:
Roman lawComparative law
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Fast
Die kontrovers gefuhrte Diskussion um den Begriff der hoheren Gewalt gibt Anla, Anhaltspunkte fur eine Bestimmbarkeit des in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen verwendeten Begriffes aus einer Betrachtung derjenigen Quellen zu gewinnen, die die rechtliche Entwicklung des Begriffes bezeugen. Dabei zeigt sich, da der Grund fur eine mangelnde positive Bestimmbarkeit in dem von der romischen Jurisprudenz beschrittenen Abstraktionsproze zur Beurteilung qualifizierter Schadensereignisse liegt, welcher eine widerspruchsfreie Bestimmung mittels allgemeiner Kriterien nicht zulat. Vielmehr wechselt der Bedeutungsinhalt der hoheren Gewalt mit der dogmatischen Ausgestaltung des jeweils zum Zuge kommenden Haftungsgrundes (heute Verschuldens- oder Gefahrdungshaftung), von dessen nachteiligen Folgen hohere Gewalt befreien soll. Schlielich ergibt sich auch, da die jungst diskutierte Einfuhrung einer beweglichen Haftungsfolge in das System der Gefahrdungshaftung nicht die Abschaffung des Instituts der hoheren Gewalt bedingt.
Die kontrovers geführte Diskussion um den Begriff der höheren Gewalt gibt Anlaß, Anhaltspunkte für eine Bestimmbarkeit des in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen verwendeten Begriffes aus einer Betrachtung derjenigen Quellen zu gewinnen, die die rechtliche Entwicklung des Begriffes bezeugen. Dabei zeigt sich, daß der Grund für eine mangelnde positive Bestimmbarkeit in dem von der römischen Jurisprudenz beschrittenen Abstraktionsprozeß zur Beurteilung qualifizierter Schadensereignisse liegt, welcher eine widerspruchsfreie Bestimmung mittels allgemeiner Kriterien nicht zuläßt. Vielmehr wechselt der Bedeutungsinhalt der höheren Gewalt mit der dogmatischen Ausgestaltung des jeweils zum Zuge kommenden Haftungsgrundes (heute Verschuldens- oder Gefährdungshaftung), von dessen nachteiligen Folgen höhere Gewalt befreien soll. Schließlich ergibt sich auch, daß die jüngst diskutierte Einführung einer beweglichen Haftungsfolge in das System der Gefährdungshaftung nicht die Abschaffung des Instituts der höheren Gewalt bedingt.
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