Vorvertraglicher Schutz der Entscheidungsfreiheit : Das sog. Gebot fairen Verhandelns als neue Fallgruppe der culpa in contrahendo
Book Details
Format
Paperback / Softback
Book Series
Studien zum Privatrecht
ISBN-10
3161646673
ISBN-13
9783161646676
Publisher
Mohr Siebeck
Imprint
Mohr Siebeck
Country of Manufacture
GB
Country of Publication
GB
Publication Date
Dec 10th, 2025
Print length
599 Pages
Weight
564 grams
Dimensions
23.20 x 15.50 x 2.00 cms
Product Classification:
Private / Civil law: general worksPrivate or civil law: generalCompany, commercial & competition lawCompany, commercial and competition law: generalEmployment & labour lawEmployment and labour law: generalFamily lawFinancial lawFinancial law: generalProperty lawProperty law: generalSocial lawSocial law and Medical lawTaxation & duties lawTaxation and duties lawLaw of torts, damages and compensationTorts / DelictsLaw: wills, probate, succession, inheritanceWills & probate / Succession
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Fast
Der Schutz der vorvertraglichen Entscheidungsfreiheit und Willensbildung wird im bürgerlichen Recht durch eine Vielzahl von Regelungsinstrumenten realisiert. Daniel Friedrich untersucht, ob und inwieweit die neuartige schadensersatzrechtliche Figur des sog. Gebots fairen Verhandelns das hergebrachte Schutzsystem für das allgemeine Zivil- und Schuldvertragsrecht gewinnbringend ergänzen kann.
Das Bürgerliche Recht enthält zahlreiche Regelungsinstrumente zum Schutz der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit im Vorfeld des Vertragsschlusses. Die Rechtsfigur des sog. Gebots fairen Verhandelns bildet dabei den neuesten Anwärter auf einen Platz im etablierten Schutzsystem. Potenziell bedeutsam ist dies für das gesamte Zivil- und Schuldvertragsrecht und für eine Vielzahl von Vertragstypen. Dogmatisch handelt es sich - ungeachtet der streitbaren Bezeichnung - um die konsequente Auslegung und Anwendung des vorvertraglichen Pflichtenprogramms (§§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) in Bezug auf Willensbeeinträchtigungen abseits von Täuschung, Informations- und Aufklärungspflichtverletzung, aber auch Drohung. Dadurch schließt die Rechtsfigur eine dogmatische Lücke, indem sie die culpa in contrahendo ergänzend zur klassischen Informations- und Erklärungshaftung auch für nicht-informationsbezogene, drohungsähnliche Willensstörungen instrumentalisiert. Hergebrachte Kontrollmechanismen wie die Drohungsanfechtung, Umstandssittenwidrigkeit oder Verbraucherwiderrufsrechte konnten insoweit nicht zufriedenstellend Abhilfe leisten, ohne dabei überstrapaziert zu werden. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2025 der Rechtsabteilung der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim ausgezeichnet.
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