Cart 0
Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteilsergaenzung
Click to zoom

Share this book

Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteilsergaenzung : Zum Beginn der 10-Jahresfrist des 2325 Abs. 3, 1. Halbsatz BGB bei Grundstuecksschenkungen und der unentgeltlichen Uebertragung von Geschaeftsanteilen an Personenhandelsgesellschaften

Book Details

Format Paperback / Softback
ISBN-10 3631448260
ISBN-13 9783631448267
Publisher Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture DE
Country of Publication GB
Publication Date May 1st, 1992
Weight 220 grams
Ksh 6,800.00
Re-Printing 0 in stock

Delivery Location

Delivery fee: Select location

Secure
Quality
Fast
Jedem Erblasser ist es freigestellt, letztwillig seine nachsten Verwandten von der Erbfolge auszuschlieen und auf das Pflichtteil zu verweisen. Damit der Erblasser das Pflichtteilsrecht nicht aushohlen kann, indem er zu Lebzeiten uber sein Vermogen verfugt und so beim Eintritt des Erbfalls kein nennenswerter Nachla mehr vorhanden ist, bestimmt 2325 Abs. 3, 1. HS BGB, da Schenkungen des Erblassers dann dem Nachlawert hinzuzurechnen sind, wenn zur Zeit des Erbfalls weniger als 10 Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen sind. Ausgangspunkt dieser Vorschrift ist die Uberlegung, da ein Schenker, der bereit ist, 10 Jahre lang auf den verschenkten Gegenstand zu verzichten, bessere Absichten verfolgt als die, seine enterbten Angehorigen zu beeintrachtigen. Die Moglichkeit aber, sich an der verschenkten Sache durch den Vorbehalt umfassender Nutzungsrechte (Niebrauch) auf Lebenszeit die wirtschaftliche Verwertungsbefugnis einraumen zu lassen, eroffnet gerade dem boswilligen Erblasser einen Weg, um durch unentgeltliche Vermogensdispositionen zum Nachteil seiner Angehorigen das Pflichtteilsrecht ohne ein eigenes Vermogensopfer vereiteln zu konnen.
Jedem Erblasser ist es freigestellt, letztwillig seine nächsten Verwandten von der Erbfolge auszuschließen und auf das Pflichtteil zu verweisen. Damit der Erblasser das Pflichtteilsrecht nicht aushöhlen kann, indem er zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügt und so beim Eintritt des Erbfalls kein nennenswerter Nachlaß mehr vorhanden ist, bestimmt 2325 Abs. 3, 1. HS BGB, daß Schenkungen des Erblassers dann dem Nachlaßwert hinzuzurechnen sind, wenn zur Zeit des Erbfalls weniger als 10 Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen sind. Ausgangspunkt dieser Vorschrift ist die Überlegung, daß ein Schenker, der bereit ist, 10 Jahre lang auf den verschenkten Gegenstand zu verzichten, bessere Absichten verfolgt als die, seine enterbten Angehörigen zu beeinträchtigen. Die Möglichkeit aber, sich an der verschenkten Sache durch den Vorbehalt umfassender Nutzungsrechte (Nießbrauch) auf Lebenszeit die wirtschaftliche Verwertungsbefugnis einräumen zu lassen, eröffnet gerade dem böswilligen Erblasser einen Weg, um durch unentgeltliche Vermögensdispositionen zum Nachteil seiner Angehörigen das Pflichtteilsrecht ohne ein eigenes Vermögensopfer vereiteln zu können.

Get Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteilsergaenzung by at the best price and quality guaranteed only at Werezi Africa's largest book ecommerce store. The book was published by Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften and it has pages.

Mind, Body, & Spirit

Shopping Cart

Africa largest book store

Sub Total:
Ebooks

Digital Library
Coming Soon

Our digital collection is currently being curated to ensure the best possible reading experience on Werezi. We'll be launching our Ebooks platform shortly.