Wechselrecht und Abstraktionsdogma : Eine Untersuchung zu den Wirkungen von Einreden aus dem Grund- geschaeft gegenueber der Wechselforderung des ersten Nehmers
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631424035
ISBN-13
9783631424032
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Mar 1st, 1990
Weight
260 grams
Product Classification:
Business & managementCommercial law
Ksh 7,150.00
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Quality
Fast
Der Wechsel wird in Deutschland traditionell als «abstraktes» Wertpapier bezeichnet. Damit meint man vor allem das Verhältnis zwischen der Wechselforderung und dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft. Aufgrund des Abstraktionsdogmas kann der Wechselschuldner dem Wechselanspruch des ersten Nehmers Einreden aus dem Kausalverhältnis nur über das Bereicherungsrecht entgegensetzen. Obwohl nicht-dauernde Einreden keinen Bereicherungseinwand nach 821 BGB begründen, hat der BGH zwischen den am Grundgeschäft beteiligten Parteien solche Einreden gegen die Wechselforderungen zugelassen.
Nach der vorliegenden Untersuchung ist der Rechtsprechung des BGH im Ergebnis zuzustimmen; außerdem ist das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels generell aufzugeben.
Nach der vorliegenden Untersuchung ist der Rechtsprechung des BGH im Ergebnis zuzustimmen; außerdem ist das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels generell aufzugeben.
Der Wechsel wird in Deutschland traditionell als «abstraktes» Wertpapier bezeichnet. Damit meint man vor allem das Verhaltnis zwischen der Wechselforderung und dem zugrundeliegenden Rechtsgeschaft. Aufgrund des Abstraktionsdogmas kann der Wechselschuldner dem Wechselanspruch des ersten Nehmers Einreden aus dem Kausalverhaltnis nur uber das Bereicherungsrecht entgegensetzen. Obwohl nicht-dauernde Einreden keinen Bereicherungseinwand nach 821 BGB begrunden, hat der BGH zwischen den am Grundgeschaft beteiligten Parteien solche Einreden gegen die Wechselforderungen zugelassen.
Nach der vorliegenden Untersuchung ist der Rechtsprechung des BGH im Ergebnis zuzustimmen; auerdem ist das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels generell aufzugeben.
Nach der vorliegenden Untersuchung ist der Rechtsprechung des BGH im Ergebnis zuzustimmen; auerdem ist das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels generell aufzugeben.
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