Wirtschaftsprueferhaftung gegenueber Dritten in Deutschland, England und Frankreich
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631301731
ISBN-13
9783631301739
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Apr 1st, 1996
Weight
290 grams
Ksh 7,900.00
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Quality
Fast
Wird ein Wirtschaftsprufer mit der Prufung eines Unternehmens beauftragt - z.B. mit einer aktienrechtlichen Pflichtprufung, so ist offensichtlich, da er seinem Auftraggeber wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz haftet, wenn er bei der Durchfuhrung der Prufung die Sorgfalt eines ordentlichen Wirtschaftsprufers verletzt, ein unrichtiges Gutachten vorlegt und dadurch einen Schaden seines Auftraggebers herbeifuhrt. Wie liegt es, wenn das unrichtige Gutachten in die Hand eines Dritten gelangt? Steht dem Dritten ein Schadensersatzanspruch gegen den Wirtschaftsprufer zu, wenn das Gutachten die Lage des gepruften Unternehmens zu Unrecht als rosig darstellt und der Dritte im Vertrauen auf das Gutachten nunmehr Dispositionen getroffen, also z.B. als Kreditgeber dem gepruften Unternehmen einen Kredit gewahrt oder als Investor Anteile des gepruften Unternehmens erworben hat? Dies ist die Kernfrage, mit der sich diese Arbeit beschaftigt. Sie behandelt das deutsche, englische und franzosische Recht und legt auf dieser Basis Vorschlage zur Fortentwicklung des deutschen und europaischen Rechts vor.
Wird ein Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung eines Unternehmens beauftragt - z.B. mit einer aktienrechtlichen Pflichtprüfung, so ist offensichtlich, daß er seinem Auftraggeber wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz haftet, wenn er bei der Durchführung der Prüfung die Sorgfalt eines ordentlichen Wirtschaftsprüfers verletzt, ein unrichtiges Gutachten vorlegt und dadurch einen Schaden seines Auftraggebers herbeiführt. Wie liegt es, wenn das unrichtige Gutachten in die Hand eines Dritten gelangt? Steht dem Dritten ein Schadensersatzanspruch gegen den Wirtschaftsprüfer zu, wenn das Gutachten die Lage des geprüften Unternehmens zu Unrecht als rosig darstellt und der Dritte im Vertrauen auf das Gutachten nunmehr Dispositionen getroffen, also z.B. als Kreditgeber dem geprüften Unternehmen einen Kredit gewährt oder als Investor Anteile des geprüften Unternehmens erworben hat? Dies ist die Kernfrage, mit der sich diese Arbeit beschäftigt. Sie behandelt das deutsche, englische und französische Recht und legt auf dieser Basis Vorschläge zur Fortentwicklung des deutschen und europäischen Rechts vor.
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