Zur interpersonalen Uebertragung stiller Reserven beim Erbfall im Einkommensteuerrecht : Zugleich eine Untersuchung zum Problem der Gewinnqualitaet und der Subjektbindung stiller Reserven
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631455569
ISBN-13
9783631455562
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Feb 1st, 1993
Weight
200 grams
Product Classification:
Economic theory & philosophyCommercial law
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Jeder Steuerpflichtige hat das von ihm erzielte Einkommen als Ausdruck seiner individuellen Leistungsfahigkeit zu versteuern. Eine gleichmaige Besteuerung setzt voraus, da bei der Einkommensermittlung alle Gewinne und Verluste vollstandig erfat werden. Der Verfasser weist nach, da stille Reserven bereits vor ihrer Realisierung Gewinnqualitat haben und einer Subjektbindung unterliegen, so da eine interpersonale Ubertragung nur aufgrund spezieller einkommensteuerrechtlicher Normen zulassig ist. Dies gilt auch im Verhaltnis zwischen Erblasser und Erbe. Der Grundsatz der Subjektbindung stiller Reserven ist bei der Auslegung einkommensteuerrechtlicher Normen zu berucksichtigen. Der Begriff «Gewerbebetrieb» ist daher im Rahmen des 16 Abs. 3. Satz 1 EStG in Anlehnung an die 15 Abs. 2, Abs. 1 EStG tatigkeitsorientiert zu verstehen. Stirbt ein Gewerbetreibender, so erfullt dies den Tatbestand der Betriebsaufgabe.
Jeder Steuerpflichtige hat das von ihm erzielte Einkommen als Ausdruck seiner individuellen Leistungsfähigkeit zu versteuern. Eine gleichmäßige Besteuerung setzt voraus, daß bei der Einkommensermittlung alle Gewinne und Verluste vollständig erfaßt werden. Der Verfasser weist nach, daß stille Reserven bereits vor ihrer Realisierung Gewinnqualität haben und einer Subjektbindung unterliegen, so daß eine interpersonale Übertragung nur aufgrund spezieller einkommensteuerrechtlicher Normen zulässig ist. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe. Der Grundsatz der Subjektbindung stiller Reserven ist bei der Auslegung einkommensteuerrechtlicher Normen zu berücksichtigen. Der Begriff «Gewerbebetrieb» ist daher im Rahmen des 16 Abs. 3. Satz 1 EStG in Anlehnung an die 15 Abs. 2, Abs. 1 EStG tätigkeitsorientiert zu verstehen. Stirbt ein Gewerbetreibender, so erfüllt dies den Tatbestand der Betriebsaufgabe.
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