Zur Strafbarkeit des Arztes, der bei der Abrechnung seiner privataerztlichen Taetigkeit sogenannte «Privataerztliche Verrechnungsstellen» einschaltet
Book Details
Format
Paperback / Softback
ISBN-10
3631440154
ISBN-13
9783631440155
Publisher
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Country of Manufacture
DE
Country of Publication
GB
Publication Date
Jul 1st, 1991
Weight
360 grams
Product Classification:
Criminal law & procedureMedicine: general issues
Ksh 9,650.00
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Fast
Soweit der Arzt nicht über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern mit den Privatpatienten direkt oder mit anderen Kostenträgern abrechnet, bedient er sich heute ganz überwiegend privater Abrechnungsstellen, für die sich die Bezeichnung «Privatärztliche Verrechnungsstellen» (PVS) eingebürgert hat. Die Ärzte übersenden den PVS Daten ihrer Privatpatienten, damit diese die Rechnung erstellt und die Liquidation vornimmt. Es stellt sich daher das in neuerer Zeit (häufig von den Zivilgerichten) erörterte Problem, ob in der Datenweitergabe eine Verletzung des ärztlichen Berufsgeheimnisses ( 203 I StGB) liegt. Die vorliegende Arbeit erörtert sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten rechtlichen Probleme. Hierbei legt die Autorin den Schwerpunkt auf die Frage, inwieweit mit den Mitteln der verfassungskonformen Auslegung eine Abwägung von berechtigten Geheimhaltungsinteressen der Patienten und den beruflichen Interessen des Arztes an einer reibungslosen Abwicklung seines Praxisbetriebes vorzunehmen und eine rechtliche Lösung zu finden ist.
Soweit der Arzt nicht uber die Kassenarztliche Vereinigung, sondern mit den Privatpatienten direkt oder mit anderen Kostentragern abrechnet, bedient er sich heute ganz uberwiegend privater Abrechnungsstellen, fur die sich die Bezeichnung «Privatarztliche Verrechnungsstellen» (PVS) eingeburgert hat. Die Arzte ubersenden den PVS Daten ihrer Privatpatienten, damit diese die Rechnung erstellt und die Liquidation vornimmt. Es stellt sich daher das in neuerer Zeit (haufig von den Zivilgerichten) erorterte Problem, ob in der Datenweitergabe eine Verletzung des arztlichen Berufsgeheimnisses ( 203 I StGB) liegt. Die vorliegende Arbeit erortert samtliche in diesem Zusammenhang relevanten rechtlichen Probleme. Hierbei legt die Autorin den Schwerpunkt auf die Frage, inwieweit mit den Mitteln der verfassungskonformen Auslegung eine Abwagung von berechtigten Geheimhaltungsinteressen der Patienten und den beruflichen Interessen des Arztes an einer reibungslosen Abwicklung seines Praxisbetriebes vorzunehmen und eine rechtliche Losung zu finden ist.
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